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Bankrecht | AGB mit höheren Kontoführungsgebühren für Pfändungsschutzkonto unwirksam
Eine Entgeltklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingen eines Kreditinstituts, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos (sog. P-Konto) ein deutlich höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für ein (Standard-)Girokonto, stellt für private Kunden eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 BGB dar. Denn das vom Kunden gewünschte Führen eines Girokontos als [i]Zu Fragen der Lohnpfändung s. Ehlers, NWB 35/2009 S. 2749 Pfändungsschutzkonto (vgl. § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO) stellt eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dar, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn damit für sie höhere Aufwendungen verbunden sind.