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Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen
Bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes i. S. von § 17 Abs. 1, 4
EStG ist der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt
abziehbar, wenn der Stpfl. lediglich solche durch seine Beteiligung an der GmbH
vermittelten Einnahmen erzielt hat, für die noch das Anrechnungsverfahren galt
(Bezug: § 3 Nr. 40 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1, 4, § 52 Abs. 4b EStG;
§ 34 Abs. 10a Satz 1 Nr. 1 KStG i. d. F. des StSenkG).
Der nunmehr ständigen Rechtsprechung des IX. Senats des BFH zufolge ist der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in der vor 2011 gültigen Gesetzesfassung begrenzt, wenn der Gesellschafter keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat. Der volle Abzug des Erwerbsaufwands wird aber nur durch unter Geltung des Halb- bzw. Teileinkünfte...