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Umsatzsteuer | Keine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei zu marktüblichen Preisen versteuerten Umsätzen eines Unternehmers an nahestehende Personen
Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG setzt voraus, dass die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person zwar nur ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber i. H. des marktüblichen Entgelts versteuert (Bezug: § 10 Abs. 1, 4, 5 Nr. 1 UStG 1993; Art. 6 Abs. 2, Art. 27 Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemein- S. 390schaften im Rahmen ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahestehende Personen sowie Einzelunternehmer an ihnen nahestehende Personen ausführen, der „Mindestbemessungsgrundlag...