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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Rechnungsberichtigung
Folgen des EuGH-Urteils „Pannon Gép Centrum”
Mit seiner Entscheidung vom „Pannon Gép Centrum” hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Diskussionen zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs im Falle einer Rechnungsberichtigung ausgelöst. Das Urteil gibt zwar einerseits Anlass zur Hoffnung für den Steuerpflichtigen, da der EuGH unter bestimmten Voraussetzungen die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung zugelassen hat. Andererseits werden durch das Urteil weitere Fragen aufgeworfen, die noch zu klären sind.
I. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
[i]Erforderliche Rechnungsangaben Eine ordnungsgemäße Rechnung gem. §§ 14, 14a UStG ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Die Rechnung muss insbesondere alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben enthalten, z. B.
eine fortlaufende Rechnungsnummer,
eine Leistungsbeschreibung,
den Zeitpunkt der Leistung,
das Entgelt,
den Steuersatz und den Steuerbetrag.
[i]Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs Bisher war die Finanzverwaltung der Auffassung, dass der Vorsteuerabzug erst in dem Zeitpunkt geltend gemacht werden kann, in dem eine korrekt ausgestellte Rechnung vorliegt. Fallen Empfang der Leistung und Empfang der Rechnung zeitlich auseinander, ist der Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum zulässig...