Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhung gegen Einlage
Nach dem (BStBl 2006 I S. 6) ist im sachlichen Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG die Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhung gegen Einlage bei einer Kapitalgesellschaft als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen.
Abweichend hiervon stellt die Ausübung von Bezugsrechten in den Fällen des § 17 EStG, § 21 UmwStG und bei Anteilen im Betriebsvermögen aufgrund der gebotenen Auslegung der betroffenen Vorschriften keine Veräußerung dar. Dies folgt aus der fortgesetzten Steuerverstrickung aller stillen Reserven in diesen Fällen, so dass bei der Ausübung von Bezugsrechten noch keine sofortige Gewinnrealisierung angenommen werden muss.
Die Veräußerung des Bezugsrechts bewirkt jedoch nach allgemeinen Grundsätzen eine Gewinnrealisierung.
Oberfinanzdirektion
Rheinland v. - Kurzinfo ESt
11/2007
Fundstelle(n):
PAAAC-36625