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BFH Urteil v. - IV R 40/96

Gesetze: EStG § 6EStG § 4 Abs. 1EStG § 8HGB § 255

Leitsatz

1. Beiträge, die der Erbbauberechtigte zur erstmaligen Erschließung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks aufwendet, sind beim bilanzierenden Grundstückseigentümer (Erbbauverpflichteter) als Vermögenszugang beim Grund und Boden zu aktivieren.

2. Dem Vermögenszugang ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in gleicher Höhe gegenüberzustellen und zu jedem Bilanzstichtag linear aufzulösen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 569
PAAAA-97414

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