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Arbeitshilfe Mai 2024

Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung erweist sich als zwingend not-wendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist

Erweist sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist? Ist bei der Prüfung, ob ein zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes vorliegt, auf die tatsächliche Gebäudenutzung abzustellen? Ist im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung ausgeschlossen, wenn neben dem Betriebsgrundstück auch Betriebsvorrichtungen überlassen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().