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StuB Nr. 11 vom Seite 434

Erfolg aus Währungssicherung eines Aktienverkaufs als Teil des begünstigten Veräußerungsgewinns?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH erwirbt in 01 Aktien der börsennotierten US Inc. in auf Kurssteigerung spekulierender Absicht. Das Währungsrisiko sichert sie jedoch durch revolvierende Dollartermingeschäfte ab. Hierfür bildet sie steuerbilanziell eine Bewertungseinheit nach § 5 Abs. 1a EStG i. V. mit § 254 HGB. Am werden die Aktien veräußert. Bis dahin ist der Aktienwert in USD um 10 Mio gestiegen, aber wegen einer Abwertung des USD in Euro nur ein geringer Wertzuwachs (1 Mio €) entstanden. Dies stört die U GmbH nicht, da sie aus dem Devisentermingeschäft einen Erfolg von 8,5 Mio € erzielt. In der GuV zum Jahresabschluss für 03 weist sie beide Effekte im sonstigen betrieblichen Ertrag aus und gibt im Anhang an, einen Veräußerungsgewinn von 9,5 Mio € erzielt zu haben.

In ihrer Körperschaftsteuererklärung für 02 deklariert U diesen „Veräußerungsgewinn“ als nach § 8b KStG (95 %-ige Befreiung des Veräußerungsgewinns) begünstigt. Nach Rückfragen des FA beruft sie sich insbesondere auf die gebildete Bewertungseinheit.

II. Fragestellungen

Beträgt der durch § 8b KStG begünstigte Gewinn 1 Mio € oder wegen Einbeziehung des Termingeschäfts 9,5 Mio €?

III. Lösungshinweise

1. § 254 – Keine Bewertungseinheit

Die U r...