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IWB Nr. 4 vom Seite 155

„Brexit heißt Brexit“

Volkswirtschaftliche und steuerliche Konsequenzen des EU-Austritts Großbritanniens

Alexander Altmann

Dieser Beitrag [i]Britische Regierung, Diskussionspapier „Building our Industrial Strategy“ vom 25.1.2017 unter http://go.nwb.de/dh6epbeschäftigt sich mit der Entscheidung des britischen Volkes vom , die Europäische Union zu verlassen. Der Autor versucht, die Motive und Hintergründe dieser historischen Entscheidung zu analysieren sowie die volkswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen für das Vereinigte Königreich sowie die EU durch die Betrachtung der von der britischen Premierministerin Theresa May am geäußerten Austrittsverhandlungsziele zu skizieren. Diesem Plan für Austrittsverhandlungen hat das britische Unterhaus am zugestimmt. Zu Beginn soll das geschichtliche Verhältnis des Vereinigten Königreichs zur EU umrissen werden, um daraus erste Schlüsse für eine politische, aber auch gesellschaftliche Entfremdung abzuleiten.

Kernaussagen
  • Die Austrittsverhandlungen beginnen voraussichtlich im März 2017 mit dem Ziel der Aushandlung eines Freihandelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU bis 2019.

  • Die Austrittsverhandlungen werden von den Kernmotiven der Brexit-Entscheidung bestimmt werden. Dies sind: Beendigung der Personenfreizügigkeit von EU-Bürgern und Aufgabe der Gerichtsbarkeit des EuGH mit ...