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BBK Nr. 22 vom Seite 1110

Erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Änderungen zum 1. 1. 2017 und aktuelle Rechtsprechung

Günther H. Krüger

Der gesetzliche [i]Steinheimer/Krusche, Mindestlohn 2.0 – Die erste Erhöhung, NWB 37/2016 S. 2806 NWB KAAAF-81185 Mindestlohn gilt seit dem . Die Mindestlohn-Kommission hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen, dass sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem auf 8,84 € brutto je Zeitstunde erhöhen soll. Dem ist das Bundeskabinett in seiner Sitzung am durch den Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung gefolgt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat deutschlandweit ca. 16.000 Unternehmen befragt. Fazit: Der Mindestlohn betrifft Unternehmen in Deutschland nicht nur direkt, sondern auch indirekt. Direkt, wenn Arbeitnehmern, die ursprünglich einen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns erhielten, nun der Mindestlohn gezahlt werden muss; indirekt aufgrund geänderter Wettbewerbsbedingungen oder höherer Marktpreise.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Derzeitige Mindestlohn-Regelung

[i]Esch, Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG), Herne 2015Rund 3,7 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren derzeit vom Mindestlohn. Dies gilt vor allem für ungelernte Beschäftigte. Am läuft die Übergangsregelung aus, die es bisher den Unternehmen erlaubte, tarifvertraglich vom Mindestloh...