Einbeziehung von Versand- und Handlingkosten in die Bewertung der Sachbezüge, wenn ein vom Arbeitgeber beauftragtes Unternehmen
diese an die Arbeitnehmer versendet
Prüfungshandlungen i. S. d. Ablaufhemmung
Prüfungsunterbrechung
Leitsatz
1. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, nämlich auf Grundlage der arbeitsvertraglichen
Vereinbarungen danach, welche Leistung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann.
2. Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, Sachbezüge aus dem Sortiment einer Fremdfirma auszuwählen und beauftragt
er diese, die ausgewählten Sachbezüge direkt an die Arbeitnehmer zu versenden, wofür die Fremdfirma dem Arbeitgeber Versand-
und Handlingkosten in Rechnung stellt, so sind diese Kosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der Freigrenze
von 44 EUR mit einzubeziehen.
3. Unter dem Begriff der Außenprüfung i. S. v. § 171 Abs. 4 S. 1 AO kann nicht jede, sondern nur eine besonders qualifizierte
Ermittlungshandlung des FA verstanden werden, die für den Steuerpflichtigen erkennbar darauf gerichtet ist, den für die richtige
Anwendung der Steuergesetze wesentlichen Sachverhalt zu ermitteln oder zu überprüfen. Es muss sich um Maßnahmen handeln, die
für den Steuerpflichtigen i. S. d. §§ 193 ff. AO als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erscheinen, sein Vertrauen
in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen.
4. Auch ergebnislose Prüfungshandlungen hemmen den Ablauf der Festsetzungsfrist.
5. Eine Außenprüfung ist nur dann nicht mehr unmittelbar nach Beginn unterbrochen, wenn die Prüfungshandlungen von Umfang
und Zeitaufwand gemessen an dem gesamten Prüfungsstoff erhebliches Gewicht erreicht oder erste verwertbare Ergebnisse gezeitigt
haben.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 6/2017 S. 265 GStB 2017 S. 49 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 160 b&b 2017 S. 7 Nr. 2 OAAAF-85504
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