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NWB Nr. 27 vom Seite 2000

Die GbR als Grundstückseigentümerin

Grundbuchrechtliche Registerpublizität bei Änderung des Gesellschafterbestands

Mark T. Singer

Wegen der Möglichkeit der formlosen Gründung und Abtretung der Gesellschaftsanteile wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zwar gern von Beraterseite als rechtliches Vehikel zum Halten und Verwalten von Grundbesitz empfohlen, doch führte gerade diese Formlosigkeit in der Vergangenheit wiederholt zu Unstimmigkeiten mit den Grundbuchämtern (vgl. zuletzt nur , ZIP 2015 S. 1119), die beim Wechsel in der Zusammensetzung der Gesellschafter und der dann für die zwingende Berichtigung des Grundbuchs erforderlichen Nachweise und Erklärungen einen strengen Maßstab anlegten, obwohl bei diesen Vorgängen ja eigentlich die Person des Berechtigten des dinglichen Rechts selbst, nämlich die GbR, nicht berührt wird. Angesichts dieses Konfliktpotentials, das den (scheinbaren) Vorteil des Grundstückserwerbs in die GbR schnell in sein Gegenteil verkehren kann, sollten Berater deshalb frühzeitig diesen Aspekt der Registerpublizität bei der grundbesitzhaltenden GbR ebenso ansprechen, wie auf den nur beschränkt wirkenden Gutglaubensschutz hinsichtlich einer Eintragung der Gesellsch...