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Mandantenanschreiben zur SEPA Umstellung
Bei der Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area) gibt es einige Aspekte, die Steuerberater ihren Mandanten mitteilen sollten. Um die Kommunikation zu erleichtern, stellt die folgende Arbeitshilfe drei zentrale Formulierungsvorschläge zusammen:
Formulierungsvorschlag für ein Anschreiben
Formulierungsvorschlag für den Verwendungszweck
Informationen, die auf einem SEPA-Infoblatt verwendet werden können
Außerdem können Sie SEPA nutzen, um Mandanten auf das Lastschriftverfahren umzustellen.
Die am in Kraft getretene europäische SEPA -Verordnung sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungsverfahren als auch Lastschriftverfahren) sind dann nur noch im SEPA -Format möglich. Eine neue 22-stellige IBAN-Nummer, die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC entfällt dann ersatzlos.
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