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Aktienoptionen
Wichtiges auf einen Blick:
Seit dem ist die Fünftelregelung für Arbeitslohn für mehrere Jahre und für Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Vgl. auch die Ausführungen und Beispiele unter Nr. 4 Buchstabe e.
1. Allgemeines
Die Entwicklung der Mitarbeiterbeteiligung geht immer mehr dazu über, sowohl die Führungskräfte als auch das mittlere Management an den Erfolgen des Unternehmens zu beteiligen. Zu diesem Zweck werden den Arbeitnehmern verschiedentlich Kauf- oder Verkaufsoptionsrechte für Aktien eingeräumt. Unter Aktienoptionen (Stock-Options) versteht man ganz allgemein das Recht, an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Preis Aktien eines Unternehmens erwerben (Call-Option) oder veräußern (Put-Option) zu können. Wie bei allen Börsentermingeschäften ist die unterschiedliche Einschätzung der künftigen Kursentwicklung Beweggrund für die Teilnahme. Die Aktiengesellschaft selbst muss in derartige Optionsgeschäfte nicht unbedingt eingeschaltet sein, der Vertragspartner ist dann ein Dritter (Stillhalter).