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BBK Nr. 5 vom Seite 217 Fach 12 Seite 6736

Neue Entwicklungen bei der Lageberichterstattung durch das BilReG und DRS 15

Erläuterungen und eine Checkliste der wichtigsten Inhalte des Lageberichts mittelständischer Gesellschaften

von Dipl.-Kfm. StB/WP Klaus Wiechers, Heidelberg
++ Kernaussagen ++

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sind die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung des Lageberichts (§ 289 HGB) bzw. Konzernlageberichts (§ 315 HGB) erheblich erweitert worden. Als neben dem Jahresabschluss eigenständiger Bestandteil von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften wie der GmbH & Co. KG hat der Lagebericht in den vergangenen Jahren zunehmend Bedeutung und eigenes Gewicht erlangt. Die wichtigsten Berichtsinhalte des Lageberichts mittelständischer Unternehmen werden vorgestellt.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Bisherige Entwicklung der Lageberichterstattung
IV.
Pflichtenkatalog zur Erstellung des Lageberichts
II.
Status quo der LageberichterstattungÜberblick über die gesetzlichen Neuregelungen zum Lagebericht
V.
Erläuterungen ausgewählter Lageberichtsangaben
III.
VI.
Fazit

I. Bisherige Entwicklung der Lageberichterstattung

Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang, einen selbständigen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens dar. Lediglich sog. kleine Kapitalgesellschaften und seit dem KapCoRiLiG kleine haftungsbeschränkte Pe...