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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 790/00 Verk EFG 2003 S. 804

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 5 FSHG NW § 9 Abs. 1

Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Tanklöschfahrzeug eines Unternehmens, das Brandschutzdienstleistungen anbietet

Leitsatz

Für ein von einem privaten Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Brandschutzes eingesetztes Tanklöschfahrzeug kommt eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nicht in Betracht, da es nicht i. S. der landesgesetzlichen Definition im Feuerwehrdienst verwendet wird.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 804
EFG 2003 S. 804 Nr. 11
OAAAB-07642

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