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Korrektur von Teilwertabschreibungen nach § 1 Abs. 1 AStG auf nicht fremdüblich besicherte Darlehen an eine Person im Ausland, zu der ein Näheverhältnis i.S. des § 1 Abs. 2 AStG besteht, ist mit Unionsrecht vereinbar?
Ist es mit dem Unionsrecht vereinbar, Teilwertabschreibungen auf nicht fremdüblich besicherte Darlehen an eine Person im Ausland, zu der ein Näheverhältnis i.S. des § 1 Abs. 2 AStG besteht, nach § 1 Abs. 1 AStG zu korrigieren, während die steuermindernde Wirkung von Teilwertabschreibungen bei reinen Inlandssachverhalten erhalten bleibt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().