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NWB Nr. 29 vom Seite 2134

zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gem. § 7b EStG

Dr. Lukas Karrenbrock und Ken Keiper, Koblenz

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Diskussionen geführt. Insbesondere die Ermittlung von Wohnflächen und Baukostenquotienten ließ häufig Fragen offen. Nunmehr hat das BMF in seinem Schreiben v.  [ NWB RAAAH-53359] umfangreich zur neuen Abschreibung Stellung genommen (für weitergehende Informationen zu § 7b EStG vgl. Karrenbrock/Keiper, NWB 4/2020 S. 264).

Der Kommentar

Das BMF-Schreiben ist umfangreich und dürfte viele der bisher bestehenden Fragen zur neuen Sonderabschreibung beantworten. Es ist erfreulich, dass nun insbesondere für die Ermittlung des Baukostenquotienten und die Behandlung von Veräußerungsvorgängen Rechtssicherheit besteht.

Zeitpunkt des Bauantrags maßgebend: Gemäß § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG wird die Sonderabschreibung nur gewährt, soweit ein Bauantrag oder eine Bauanzeige nach dem und vor dem gestellt wird. Das BMF stellt klar, dass hierbei auf das Eingangsdatum von Bauantrag oder Bauanzeige abzustellen ist (vgl. Rz. 10 – 12). Der Baubeginn oder die Fertigstellung sind grds. unbedeutend.

Zeitliche Anwendungsregelung und deren Folgen: Die Sonderabschreibung kann...