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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 64

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Kommt eine „neue Welt“?

Die geplanten Änderungen im Überblick und Einordnung der neuen Möglichkeiten

Philipp Schoepffer und WP Hendrik Bartsch

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt als Regierungsentwurf vor und befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Die Initiative der Bundesregierung hat die Verbreitung der Betriebsrenten und die gezielte Verbesserung der Altersversorgung von Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen zum Ziel. Neben Steuervergünstigungen und Anreizen für Vorsorgeaufwendungen stehen die Einführung einer „reinen Beitragszusage“ und das sogenannte Sozialpartnermodell im Betriebsrentenrecht im Mittelpunkt. Hier wird es den Tarifparteien ermöglicht, Pensionszusagen über Tarifverträge einzuführen und zu gestalten, bei denen die Arbeitgeber zukünftig keine Haftung mehr übernehmen. Eine (Mindest-)Leistung wird den Arbeitnehmern nicht mehr zusagt. Vor diesem Hintergrund sind die einbezogenen Versorgungseinrichtungen freier in der Vermögensanlage und ermöglichen bessere Renditechancen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2017 abgeschlossen sein und das Gesetz im Januar 2018 in Kraft treten.

Meier, Betriebliche Altervorsorge, infoCenter, NWB VAAAB-14425.

Kernaussagen
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz führt zu wesentlichen Änderungen im Betriebsrentenrecht sowie im Steuer- ...