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Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
Aktuelle Entwicklungen durch
Die Voraussetzungen für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sind derzeit durch verschiedene Gerichtsurteile in „Bewegung“ geraten. Mit einem aktuellen Schreiben soll deshalb der UStAE an diese Rechtsentwicklungen angepasst werden.
A. Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Im Inland unternehmerisch erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen stellen generell steuerbare Geschäftsvorgänge dar, die der Umsatzsteuer unterliegen, sofern keine Steuerbefreiung greift. Gem. § 1 Abs. 1a UStG sind jedoch Umsätze einer Geschäftsveräußerung im Ganzen zwischen Unternehmern nicht steuerbar. Satz 2 der Vorschrift legt fest, dass eine Geschäftsveräußerung dann vorliegt, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer übertragen wird.
Die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ist für die Praxis regelmäßig von hoher Bedeutung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen und Grundstücken stellt sich typischerweise die Frage, wie der Veräußerungsvorgang umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Da der Kaufvertrag in der Regel notariell beurkundet...