Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter
Altaktien – Steuerbarer Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz
2 EStG
Leitsatz
Werden vor Einführung der Abgeltungsteuer am erworbene Aktien, bei denen die einjährige Veräußerungsfrist gemäß § 23
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. bereits abgelaufen war, unter zusätzlicher Zahlung einer Barabfindung gegen neue Anteile getauscht,
stellt die Barabfindung mangels Steuerverstrickung der Altaktien keinen steuerbaren Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz
2 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 39 DStRE 2013 S. 1359 Nr. 22 EFG 2013 S. 520 Nr. 7 EStB 2013 S. 230 Nr. 6 ErbStB 2013 S. 167 Nr. 6 NAAAE-34803
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