Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Checkliste Feststellungsverfahren bei Grundstücken
Es handelt sich bei dem Grundstück um
Tabelle in neuem Fenster öffnen
□ | Grundvermögen (weiter mit
I.); |
□ | Betriebsvermögen (weiter mit II.); |
□ | teilweise Grund- und teilweise Betriebsvermögen (weiter
mit III.) |
I. Grundvermögen
Die Anforderung des Grundbesitzwerts beim Lagefinanzamt erfolgt durch das Erbschaftsteuerfinanzamt. Die für eine Steuerbefreiung notwendigen Angaben werden dem Erbschaftsteuerfinanzamt ausschließlich nachrichtlich mitgeteilt. Die zutreffende steuerliche Behandlung ist bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu überwachen. Für das Grundstück ist eine Befreiung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
□ | für das Familienheim § 13
Abs. 4a bis
4c
ErbStG |
□ | für vermietete Wohngrundstücke |
□ | nach sonstigen Vorschriften
___________________ |
zu gewähren. Mit dem Grundstück in Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten sind als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zu berücksichtigen. Die Kürzung der Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 6 ErbStG ist zu beachten.
II. Betriebsvermögen
Das Erbschaftsteuerfinanzamt fordert zunächst beim Betriebsfinanzamt den gemeinen Wert des Betriebsvermögens, des Anteils am Betriebsvermögen oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften an. Anschließend fordert für diese Zwecke das Betriebsfinanzamt – soweit für die Festst...