Keine Einkünfteerzielungsabsicht beim Kauf von zwei unbebauten
Grundstücken und Errichtung
Vermietung und Verkauf von zwei
Objekten innerhalb eines Zeitraums von 13 Monaten
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige zwei
unbebaute Grundstücke erworben, mit Mietshäusern bebaut, auf unbestimmte Dauer
vermietet und 13 Monate nach dem Erwerb der Grundstücke bzw. drei Monate nach
der Bezugsfertigkeit der Mietshäuser an eine vermögensverwaltende
Familien-Personengesellschaft veräußert, an der er selbst maßgeblich als
Gesellschafter beteiligt ist, so ist im Hinblick auf den erzielten
Werbungskostenüberschuss trotz der Vermietung auf unbestimmte Dauer, der
langfristigen Finanzierung der Immobilien sowie der Weitervermietung der
Objekte durch die Familiengesellschaft davon auszugehen, dass der
Steuerpflichtige keine auf Dauer angelegte Vermietungsabsicht und damit keine
Einkünfteerzielungsabsicht hatte, wenn er u. a. nachweislich schon vor der
Fertigstellung der Gebäude mit seinem Steuerberater über einen Verkauf der
Immobilien an eine von ihm zu gründende Familiengesellschaft gesprochen hat und
keine äußeren Umstände und Bedingungen ersichtlich sind, die den
Steuerpflichtigen dazu gezwungen hätten, die Objekte kurzfristig zu veräußern.
2. Der Senat geht vielmehr davon aus,
dass nur derjenige, der sich bereits zu Investitionsbeginn die Möglichkeit des
Verkaufs eines Objekts bei günstiger Gelegenheit offenhält, dieses ohne äußeren
Anlass so schnell wieder wie der Kläger im Urteilsfall veräußert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 6 Nr. 12 DStRE 2011 S. 884 Nr. 14 NAAAD-68603
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