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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8528/02 EFG 2006 S. 764 Nr. 10

Gesetze: EStG § 10d, KStG § 8 Abs. 4

Wirtschaftliche Identität einer Körperschaft

Leitsatz

Unter Zuführungen neuen Betriebsvermögens im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen. Veränderungen des bisherigen Betriebsvermögens sind dann unschädlich, wenn sie auf internen Umschichtungen beruhen, ohne dass neues Kapital zugeführt worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 610 Nr. 10
EFG 2006 S. 764 Nr. 10
KÖSDI 2006 S. 15153 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2006 S. 686
WPg 2006 S. 1126 Nr. 17
WPg 2006 S. 1126 Nr. 17
NAAAB-81212

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