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Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Besteuerung von Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG
Unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten BFH-Rechtsprechung
[i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489 Seit Einführung der Abgeltungsteuer hat die Vorschrift des § 17 EStG zwar unzweifelhaft an Bedeutung für den Besteuerungszugriff des Fiskus auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften verloren. Seit der Einführung des § 20 Abs. 2 EStG werden Substanzgewinne und -verluste im Zusammenhang mit im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen auch ohne die Vorschrift des § 17 EStG umfassend der Besteuerung unterworfen. Allerdings weisen die weiteren Besteuerungsfolgen zahlreiche Unterschiede auf, je nachdem, ob der Tatbestand des § 17 EStG oder der des § 20 EStG erfüllt ist. Besonders praxisrelevant wird die Abgrenzung für den Ausfall von Gesellschafterfinanzierungen. Hierzu hat der BFH in jüngerer Vergangenheit die nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Gesetzesentwicklungen entstandenen offenen Problemkreise geklärt. Aber auch zu zahlreichen weiteren und für die Beratungspraxis relevanten Streitpunkten im Bereich des § 17 EStG hat der BFH jüngst Stellung beziehen können. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die relevante BFH-Rechtsprechung zu § 17 EStG und ordnet diese ein.
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