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NWB Nr. 2 vom Seite 80

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft erneut auf dem unionsrechtlichen Prüfstand

Zugleich Besprechung des Vorabentscheidungsersuchens des

Dr. Timo Hartman

Mit [i]Küffner, NWB 6/2016 S. 385 (Gast-Editorial)Beschluss v.  - 5 K 5044/19 hat der 5. Senat des FG Berlin-Brandenburg ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (Az. beim EuGH: C-868/19) gerichtet, mit dem die von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG und der aktuellen Rechtsprechung des V. BFH-Senats geforderte Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 11 MwStSystRL geprüft werden soll. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Larentia + Minerva ( und C-109/14, BStBl 2017 II S. 604) durch die beiden Umsatzsteuersenate des BFH. Der V. Senat entschied (aus Sicht der überwiegenden Auffassung im umsatzsteuerrechtlichen Schrifttum überraschend), dass auch auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weiterhin – jedenfalls im Grundsatz – die Rechtsformbeschränkung für Organgesellschaften rechtmäßig sei. [i]Hammerl/Fietz, NWB 3/2018 S. 133Der XI. Senat ließ in der Folge aus formalen Gründen offen, ob er dem folgen könnte. Allerdings war seinen Urteilsgründen recht deutlich zu entnehmen, dass er der Begründung des V. Senats für die Beibehaltung der Rechtsformbeschränkung ablehnend gegenübersteht. Die hieraus erwachsenen Zweifel an dem Verständnis der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Laren...