Rückstellung für Pensionsverpflichtungen mit
Entgeltumwandlung – Vorbehalt der einseitigen Ersetzung der
Transformationstabelle und des Zinssatzes – Steuerschädlichkeit
trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit
Leitsatz
Der Vorbehalt der einseitigen, im freien Ermessen des Arbeitgeber stehenden Ersetzung der Transformationstabelle und des Zinssatzes
für die Berechnung von Pensionsverpflichtungen mit Entgeltumwandlung steht deren steuerlicher Rückstellungsfähigkeit auch
dann entgegen, wenn diese Regelung wegen unangemessener Benachteiligung der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich unwirksam ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 50 DStRE 2020 S. 4 Nr. 1 EFG 2019 S. 1745 Nr. 21 EStB 2020 S. 185 Nr. 5 GmbH-StB 2020 S. 20 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2020 S. 357 MAAAH-34158
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