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Umsatzsteuer | Ort der Lieferung in ein Konsignationslager
(1) Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird. (2) Vereinbaren die an einem Leistungsaustausch Beteiligten rechtsirrtümlich die Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, ist der vereinbarte Betrag in Entgelt und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6, Abs. 7, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG; Art. 31, Art. 32 MwStSystRL; Art. 8 Richtlinie 77/388/EWG).
Der BFH hält damit an seiner Rechtsprechung in dem unlängst veröffentlichten Urteil vom - V R 31/15 NWB YAAAG-14795 (BFH/NV 2017 S. 411 = Kurzinfo StuB 2017 S. 127 NWB LAAAG-36461) fest. Der EuGH stellt für eine Versendungs...