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Leistungsindikatoren im Lagebericht
Konnte die Qualität der Berichterstattung 2014 gesteigert werden?
Der Gesetzgeber verlangt die Angabe von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht (§§ 289, 315 HGB). Mit dem Deutschen Rechnunglegungs Standard (DRS) 20 wurden die Vorgaben zur Berichterstattung finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht überarbeitet. Seither sind Leistungsindikatoren in den Konzernsteuerungs-, Wirtschafts- und Prognosebericht sowie in die Follow-up-Berichterstattung einzubeziehen. Im Zuge der Umstellung auf DRS 20 zeigten sich jedoch bei der erstmaligen Anwendung Unzulänglichkeiten in der Berichtspraxis. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) identifizierte im Rahmen ihrer jährlichen Prüfungstätigkeit u. a. Verbesserungspotenzial in der Hervorhebung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sowie in der Darstellungskonsistenz über die einzelnen Abschnitte des Lageberichts . Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die berichtspflichtigen Unternehmen die erforderlichen Anpassungen im Jahr der Zweitanwendung von DRS 20 vorgenommen haben.
Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter NWB ZAAAC-45536