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OLG Hamm Beschluss v. - 15 W 102/13

Gesetze: BGB §§ 1913, 2113 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 6 Nr. 41
MAAAE-71865

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