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NWB BB 8/2014 S. 231

Verbesserung der Verbraucherrechte

Mit der Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die für die Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen. Deutschland hat die Verpflichtung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom (BGBl 2013 I S. 3642) umgesetzt. Die Gesetze sind am in Kraft getreten.

Geregelt wurde u. a., dass bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Unternehmer einen Verbraucher in klarer und verständlicher Weise u. a. über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen und das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informieren muss. Selbst bei Verträgen im stationären Handel...