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Ersatzrealisationstatbestände des § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG
Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Den Gestaltungen in Bezug auf die im Zuge der steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft entstandenen sperrfristbehafteten Anteile , von denen sich Stpfl. eine Statusverbesserung versprechen, begegnet der Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG durch Missbrauchsregelungen. Diese Missbrauchsregelungen werden anhand ausgewählter Problembereiche nachstehend dargestellt. Auch die Finanzverwaltung hat zu diesen Missbrauchsregelungen in dem Diskussionsentwurf zum neuen Umwandlungssteuer-Erlass vom umfassend Stellung genommen.
Ott, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft – Änderungen nach dem Entwurf des Umwandlungssteuererlasses, StuB 2011 S. 620 NWB HAAAD-89513
Welche Missbrauchsregelungen in § 22 UmwStG sind geeignet, eine steuerliche Statusverbesserung zu verhindern?
Wie sind die gesetzgeberischen Voraussetzungen zur Anwendung einer Billigkeitsregelung zu beurteilen?
Wie ist die Veräußerung eingebrachter Anteile im Falle der Mitunternehmerschaft zu regeln, ohne die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I zu riskieren?
I. Einführung
[i]Ott, Der Entwurf zum neuen Umwandlungssteuererlass vom 2.5.2011, StuB 2011 S. 471 NWB OAAAD-85322 Die steuerneutrale Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft na...