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Mitunternehmeranteile bei Einbringungen von Sachgesamtheiten künftig als Einbringungshindernis?
Folgerungen aus dem Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses
Nachdem das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) am mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist, hat die Finanzverwaltung nun nach vier Jahren endlich den von der Beratungspraxis lang ersehnten und mit Spannung erwarteten neuen Umwandlungssteuererlass zumindest im Entwurf den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Mit einem Teilaspekt des Entwurfs befasst sich dieser Beitrag.
Nach bisheriger einhelliger Auffassung muss für die Anwendung des § 20 UmwStG bzw. § 24 UmwStG ausschließlich eine eigenständige Sachgesamtheit (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) mit ihren funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden.
In dem derzeit im Entwurf vorliegenden Umwandlungssteuererlass will die Finanzverwaltung in den Fällen, in denen wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebs bzw. Teilbetriebs dem Mitunternehmeranteil zuzurechnen sind, von dieser Auffassung abweichen. Zukünftig soll bei entsprechenden Sachverhalten auch die Einbringung des Mitun...