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StuB Nr. 2 vom Seite 54

Ausgabe von Nur-Aktienoptionen an Mitarbeiter als erfolgsneutraler Vorgang

Anmerkungen zum

Stefan Kolbe
Kernaussagen
  • Räumt ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms das Recht auf Erwerb von Aktien an dem Unternehmen ein, ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB nur möglich, wenn das Optionsrecht im Zusammenhang mit der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung i. S. des § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt.

  • Wird dem Arbeitnehmer dagegen nur ein Optionsrecht eingeräumt, ist die tatbestandliche Voraussetzung des § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB nicht erfüllt.

  • Auch eine Zuführung zur Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB scheitert zum einen an dem Umstand, dass die Altgesellschafter an die Gesellschaft keine Leistung erbracht haben und zum anderen an der gesetzlichen Regelung des § 27 Abs. 2 2. Halbsatz AktG, nach der Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein können.

Nach dem führt die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG ( Stock Options) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand.

I. Einführu...