Höhe des Veräußerungsgewinns bei Einbringung in eine GmbH (in 1993)
Leitsatz
1) Wird in einem Bilanzbericht zum Jahresabschluss der Übernehmerin und einem Gutachten zum Einbringungsvorgang ausdrücklich
vermerkt, dass die Einbringung von GmbH-Anteilen zum Teilwert erfolgt, so muss es hierbei bleiben; die Annahme eines Zwischenwertes
gem. § 20 Abs. 2 UmwStG 1977 scheidet auch dann aus, wenn sich später ein höherer Teilwert herausstellt als der zunächst angenommene.
2) Ein höherer Teilwertansatz für die eingebrachten Anteile ist im Wege der Bilanzberichtigung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG
möglich.
3) Eine Möglichkeit zur Überprüfung des Bilanzansatzes der einbringenden Gesellschaft ist im Rechtsbehelfsverfahren der Übernehmerin
besteht nicht. Dies ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2009 S. 658 Nr. 13 KÖSDI 2009 S. 16474 Nr. 5 SJ 2009 S. 27 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2009 S. 507 MAAAD-09488
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