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Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten
Im Schreiben vom hatte das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen NWB OAAAB-58890. In einem weiteren Schreiben vom erläutert das BMF nun, wie in ähnlichen Sachverhalten zu verfahren ist:
Nachweis der betrieblichen Veranlassung: Ausreichend ist z. B., die Einladung zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen; im Zweifel sollte am besten zusätzlich eine Teilnehmerliste zu den Unterlagen genommen werden.
Aufzeichnungspflichten: Für die anteiligen Bewirtungsaufwendungen sind keine gesonderten Aufzeichnungen notwendig (Anlass, Teilnehmer, Ort, Tag, usw.; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
Pauschale Aufteilung: Enthält der Gesamtbetrag der Aufwendungen keine Leistungen für Bewirtung, weil nur diese gesondert mit einem Caterer abgerechnet ...