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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1769/99 EFG 2001 S. 1593

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 19 Abs. 1BGB § 1408 BeamtVG § 58

Abfindung eines Beamten an seine frühere Ehefrau als Werbungskosten

Leitsatz

Vereinbaren die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrages nach § 1408 Abs. 1 BGB, dass im Falle der Scheidung die Ehefrau eine Abfindungszahlung erhält, damit der Ehemann auf diese Weise die Kürzung seiner (späteren) Versorgungsbezüge nach § 58 Beamtenversorgungsgesetz verhindert, so stellt die hierauf beruhende Abfindungszahlung keine Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1270 Nr. 23
EFG 2001 S. 1593
MAAAB-12111

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