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Implikationen der Klimaberichterstattung nach ESRS E1 auf den Impairment Test nach IAS 36
Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit dem Nachhaltigkeitsbericht ist eine weitere Informationsquelle in der Rechnungslegung geschaffen worden, in der u. a. auf Risiken und Chancen der Unternehmensentwicklung einzugehen ist. Da etwa das Streben nach (künftiger) Klimaneutralität die wirtschaftlichen Verhältnisse bereits jetzt erheblich beeinträchtigt, kann es dabei nicht zu einem Nebeneinander von finanzieller Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen – auch die Regulierung sieht hier die Notwendigkeit der Integration. Dies wird bekräftigt durch die Entscheidung der European Securities and Markets Authority (ESMA), diese integrierte Betrachtung auch 2023 zu einem zentralen Prüfungsschwerpunkt für die Rechnungslegung der europäischen Enforcement-Institutionen zu erklären. Eine zentrale Verbindung liegt im Bereich der Klimaberichterstattung nach ESRS E1, welcher sehr detaillierte Angaben erwartet, die direkten Einfluss auch auf die Impairment Tests nach IAS 36 in den IFRS-Abschlüssen haben können. Herausforderungen – und damit auch zukünftige Risiken im Rahmen des Enforcements – bestehen aber in unabgestimmten Betrachtungsgegenständen der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattu...