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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

Währungsumrechnung – Übersicht

Udo Cremer
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Version 2024.0

  • Währungsumrechnung

Da der Jahresabschluss in Euro aufzustellen ist, ergibt sich die Notwendigkeit der Umrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden, Aufwendungen und Erträgen sowie sonstiger Angaben im Jahresabschluss, denen Beträge in ausländischer Währung zugrunde liegen.

Bei der Währungsumrechnung kann es sich entweder

  • um einen reinen erfolgsneutralen Transformationsvorgang handeln, z. B. Umrechnung des Fremdwährungsbetrages am Zugangstag mit dem entsprechenden Wechselkurs, oder

  • um einen ggf. erfolgswirksamen Bewertungsvorgang im Rahmen der Folgebewertung zum Bilanzstichtag.

Dabei sind die allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften des Realisationsprinzips, Imparitätsprinzips sowie des Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskostenprinzips zu beachten.

Für die Vermögensgegenstände und Schulden sind je nach Zugangs- oder Folgebewertung unterschiedliche Kurse heranzuziehen: Hier können Devisen-, Sorten- oder Kassakurse als Brief- oder Geldkurse maßgeblich sein.

Mit dieser Arbeitshilfe gelingt es Ihnen einfach und schnell, den maßgeblichen Kurs für die Währungsumrechnung zu bestimmen.

Eine übersichtliche Tabelle bietet diese Auskunft für die Zugangsbewertung und Folgebewertung:

Ebenso werden Hinweise gegeben, welche Auswirkungen sich für Umrechungen zu verschiedenen Zeitpunkten ergeben können und wie der gesonderte Ausweis des Umrechnungsgewinns bzw. -verlust bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erfolgen hat.

Durch die Angabe der relevanten Vorschriften haben Sie die Gesetzesangabe griffbereit und können sich diese Übersicht abspeichern oder ausdrucken.

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