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Gewerbliche Prägung im DBA-Recht
I. BFH gegen bisherige Auffassung der Finanzverwaltung
Die Einordnung der Einkünfte von Gesellschaftern einer Personengesellschaft wirft im Internationalen Steuerrecht praxisrelevante Fragen auf. Insbesondere hat sie maßgeblichen Einfluss auf die Anwendung des richtigen Verteilungsartikels des jeweiligen DBA. Teilweise gibt das jeweilige Abkommen selbst ausdrücklich Auskunft darüber, wie die Gewinnanteile von Personengesellschaftern abkommensrechtlich zu behandeln sind. Dies ist z. B. in Art. 4 Abs. 3 DBA Frankreich, Art. 3 Abs. 2 DBA Großbritannien und Art. 7 Abs. 7 DBA Österreich der Fall.
In Zweifelsfällen kommt zunächst der Verteilungsartikel für Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) in Betracht, nach welchem die ausländische Personengesellschaft „Unternehmensgewinne” zu erzielen hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kamen in diesem Zusammenhang Gewinne gewerblich tätiger, gewerblich infizierter (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) sowie gewerblich geprägter (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ausländischer Personengesellschaften in Betracht. Gleiches galt für den Inbound-Fall. Begründet wurde dieses Ergebnis damit, dass sich die Qualifikation der Tätigkeit gem. Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nach dem Recht des Staates richte, der das DBA anwendet.
Dieser Sichtweise war der BFH allerdings entgegengetreten. Nach seiner Rechtsprechung schlägt die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht in der We...