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Bilanzierung nach dem wirtschaftlichen Gehalt
I. Die Vorgabe der EU-Jahresabschlussrichtlinie 2013
Unter dem ist die hier so kurz bezeichnete „EU-Jahresabschlussrichtlinie 2013„ verabschiedet und am im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden . Sie ersetzt die bislang gültige 4. und 7. EU-Richtlinie, auf denen die gültige HGB-Rechnungslegung beruht. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht übersetzt werden, es „droht„ also ein erneuter Änderungsmodus für die handelsrechtliche Rechnungslegung. Dabei kann schon nach erster Durchsicht der neuen Richtlinie insofern Entwarnung ausgesprochen werden, als gravierende Anpassungen des nationalen Rechts dem deutschen Gesetzgeber nicht auferlegt worden sind.
Zwei Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinienvorgabe bilden hierzu eine Ausnahme:
Ein Verzicht auf die Einhaltung der einzelnen Richtlinienvorgaben, sofern die Wirkung ihrer Einhaltung unwesentlich ist (Art. 6 Abs. 1j),
Bilanzierung und Darstellung der Bilanz- und GuV-Posten unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts des betreffenden Geschäftsvorfalls oder der betreffenden Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1h).
II. Die Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts
Die letzt...