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Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft
BFH entscheidet zur Aufdeckung stiller Reserven
[i]BFH, Urteil vom 26. 4. 2012 - IV R 44/09 NWB VAAAE-14040 In seinem Urteil vom - IV R 44/09 NWB VAAAE-14040 hat sich der BFH zu der Frage geäußert, inwieweit stille Reserven aufzudecken sind, wenn ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft überträgt. Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft besteht die Besonderheit, dass diese – anders als eine unternehmerisch tätige Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) – aus einkommensteuerrechtlicher Sicht nicht über Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) verfügt. Deshalb ist ein von einem gewerblichen Gesellschafter in das Gesamthandsvermögen übertragenes Wirtschaftsgut anteilig – d. h. entsprechend der betrieblichen Beteiligung dieses Gesellschafters – weiterhin dessen Betriebsvermögen zuzurechnen. Auf dieser Grundlage hat der BFH entgegen der Vorinstanz ( NWB LAAAD-39532) entschieden, dass die vorgenannte (hier entgeltliche) Übertragung steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter führt,...