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InfoCenter - Stand: 23.01.2024

Rating

Prof. Dr. Mathias Graumann

1. Rating-Begriff

Der Rating-Begriff leitet sich aus dem englischen Verb „to rate“ ab und bedeutet „einschätzen“ oder „bewerten“. Ratings sind Instrumente, die der Klassifizierung von juristischen (z. B. Unternehmen) oder natürlichen Personen (z. B. Privathaushalten) in eine Rangordnung anhand bestimmter Merkmalsausprägungen dienen. Relevante Merkmale stellen vor dem Hintergrund des Erkenntnisziels „Bonität“ bzw. „Kreditwürdigkeit“ vor allem die Finanz- und Erfolgslage dar.

„Rating“ bezeichnet dabei sowohl das Verfahren als auch das Bewertungsergebnis. Letzteres verdichtet die Vielfalt der für die Einschätzung der Bonität eines Schuldners notwendigen Aspekte zu einer einzigen integrierenden Kennzahl, dem Rating-Symbol. Allgemein bekannt sind z. B. die Rating-Symbole der Agentur Standard & Poor´s.

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