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Körperschaftsteuer | Wertpapiergeschäfte bei einer Kapitalgesellschaft
(1) Tätigt eine GmbH Risikogeschäfte (Wertpapiergeschäfte), so rechtfertigt dies regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft ist grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 106/99, BStBl 2003 II S. 487 = StuB 2001 S. 1142; Abweichung von den BStBl 1997 I S. 112 und vom , BStBl I S. 333 = StuB 2003 S. 571). (2) Eine vGA kann jedoch anzunehmen sein, wenn die GmbH die Wertpapiergeschäfte mit ihren beherrschenden Gesellschaftern tätigt und der Kaufpreis durch Kursbeeinflussung zugunsten der Gesellschafter bestimmt ist (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 659/04
▶Praxishinweise: Da ein...