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FG München Urteil v. - 14 K 4355/01

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1

Selbstständige Tätigkeit eines veruntreuend tätigen leitenden Angestellten

Umsatzsteuer 1995, 1996

Leitsatz

Ein leitender Angestellter ist insoweit selbstständig tätig und erbringt steuerpflichtige sonstige Leistungen, wenn er hinter dem Rücken seines Arbeitgebers gegen Provisionszahlung Geschäftsabschlüsse des Unternehmens seines Arbeitgebers mit dritten Unternehmen veranlasst, die andernfalls nicht oder zumindest nicht der Höhe nach mit den vereinbarten Kaufpreisen oder Vergütungen zustande gekommen wären.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1361 Nr. 22
LAAAB-26448

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