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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsrecht für den Erhebungszeitraum, in dem die Leistung bewirkt wird und der Steuerpflichtige eine Rechnung besitzt
Für den Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie ist Art. 18 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die beiden nach dieser Bestimmung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde und dass der Stpfl. die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann (, Terra Baubedarf-Handel GmbH).