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Grenzüberschreitende Warenbewegungen innerhalb der EU
Teil II: Innergemeinschaftliche Lieferung in 22 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen
Nachdem in Teil I dieser Fallstudie in der letzten Ausgabe, SteuerStud 4/2021 S. 261, NWB RAAAH-69657, der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG mithilfe zahlreicher Fälle veranschaulicht wurde, widmet sich der nachfolgende Teil II der innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken der beiden Normen an einem umfassenden Fallbeispiel erläutert.
I. Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a UStG)
1. Allgemeines zur innergemeinschaftlichen Lieferung
Die innergemeinschaftliche Lieferung stellt eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG dar. Zweck dieser Regelung ist es, das Bestimmungslandprinzip europäisch umzusetzen und infolgedessen Lieferungen von der deutschen Umsatzsteuer zu befreien, wenn diese unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Mitgliedstaat gelangen. Die Regelung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist dazu als sog. echte Steuerbefreiung angelegt, da der Lieferer trotz der Steuerbefreiung weiterhin den Vorsteuerabzug geltend machen kann (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Folglich können deutsche Unternehmer ihre Waren ohne etwaige Wettbewerbsna...