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Einkommensteuer | Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße
Mit Urteil v. entschied der BFH, dass die Erschließung einer öffentlichen Straße nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen steht, der aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.
Mit dem Urteil wurde eine Musterklage des Bundes der Steuerzahler zum Nachteil der Steuerpflichtigen entschieden (Weinschütz, EFG 2018 S. 45). Obwohl dies schon auf die erhebliche praktische Bedeutung der dem Verfahren zugrunde liegenden Rechtsfrage hinweist, wurde die Entscheidung nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt und wird daher auch nicht in den Teil II des Bundessteuerblatts aufgenommen.
Die [i]Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen, NWB TAAAE-62140 Kläger, zusammenveranlagte Ehegatten, wurden von ihrer Gemeinde zu einem Erschließungsbeitrag in Höhe von 3...