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Coworking-Spaces für Start-up-Unternehmen
Eine umsatzsteuerrechtliche Betrachtung
[i]Berliner Morgenpost v. 14.11.2014 http://go.nwb.de/exbhcIm November 2014 konstatierte die Berliner Morgenpost bereits: „Die neue Gründerszene bevorzuge jedoch Flächen mit Coolness-Faktor [...] Klassische Bürohäuser mit Einzelbüros seien nicht mehr zeitgemäß, nicht nur die jungen Kreativen bevorzugten inzwischen flexibel gestaltbare Großräume.“ ( Berliner Morgenpost v. 14.11.2014). Es scheint mit Blick auf das derzeitige Wachstum, dass dieser Coolness-Faktor im Jahr 2018 durch sog. Coworking-Spaces erreicht werden kann. Die möglichen umsatzsteuerlichen Herausforderungen sind dabei nicht unbeachtet zu lassen. Dieser Beitrag widmet sich den verschiedenen Konzepten und versucht, Ansätze für eine umsatzsteuerrechtliche Lösung zu entwickeln.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bedeutung des Coworking
[i]Gestiegene Nachfrage und Angebot Das Coworking erlangt immer mehr Bedeutung in der Start-up-Szene. Allein in den „Magic 7-Städten“ Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, München, Köln, Düsseldorf und Stuttgart sind Angebot und Nachfrage nach Coworking-Spaces in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Mittlerweile seien in diesen Städten bereits ca. 570.000 qm der kreativen B...