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Das US-Umwandlungsrecht – Synopse der Umwandlungen nach US-Steuerrecht und deutschem UmwStG
Die Sonderregeln zur Umstrukturierung von Unternehmen in den USA weisen einige Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Umwandlungsrecht auf, aber auch deutliche Unterschiede. Das Ziel einer leichteren und steuerlich, etwa durch Gewinnrealisation, nicht unnötig belastenden Umstrukturierung ist ein verbindendes Element beider Rechtsordnungen. Das Recht der USA und Deutschlands geht davon aus, dass sich die Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Anteile wirtschaftlich als bloße Veränderung der äußeren Form des unternehmerischen Vermögens darstellt. Die Synopse stellt die in den USA steuerlich privilegierten Umwandlungstypen des Sec. 368 IRC dar und nennt stichpunktartig Unterschiede zum und Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Umwandlungssteuergesetz. ( (NWB FAAAD-97991, UmwStE 2011 ). Nach Kaeser, Beihefter zu DStR Heft 2/2012 S. 3 gelten die Ausführungen auch für den Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG. Nicht geklärt ist, ob sich aus Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (BGBl 1956 II S. 488) ergibt, dass eine Verschmelzung einer deutschen Corporation ...